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Fähigkeitsausweis Strahlenschutz Orthopädie

Der Fähigkeitsausweis « Strahlenschutz Orthopädische Chirurgie » wurde im Juli 2022 eingeführt. Alle Titelträger des Facharzttitels Orthopädische Chirurgie haben diesen Fähigkeitsausweis automatisch erhalten (Eintrag in den einschlägigen Ärzteverzeichnissen). Dies trifft ebenfalls für alle angehenden Orthopäden zu, welche die Weiterbildung zum Facharzttitel Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates bis 30.6.2025 abgeschlossen haben.
 

Was gilt ab 1.7.2025:

Wer die Weiterbildung zum Facharzttitel Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates ab 1. Juli 2025 abschliesst muss für den Titelantrag (beim SIWF), anstatt des bisher geforderten Nachweises der Sachkunde für Dosisintensives Röntgen), obligatorisch den Fähigkeitsausweis « Strahlenschutz Orthopädische Chirurgie » erwerben.
 

Vorgehen in zwei Schritten:

1. Vor dem Titelantrag für den Facharzt Orthopädie (im letzten Jahr der Weiterbildung):
  • Das Weiterbildungsprotokoll / Antragsformular für den Fähigkeitsausweis « Strahlenschutz Orthopädische Chirurgie » ist vollständig ausgefüllt und vom offiziellen Leiter der aktuellen Weiterbildungsstätte (gemäss SIWF-Register) unterzeichnet an die Fachgesellschaft zu übermitteln (welcome@swissorthopaedics.ch).
  • Die Fachgesellschaft stellt auf dieser Basis eine Bestätigung aus, dass die Anforderungen für den Fähigkeitsausweis « Strahlenschutz Orthopädische Chirurgie » erfüllt sind. Diese ist dem Titelgesuch obligatorisch beizulegen.
2. Nach Erteilung der Titels Facharzt Orthopädie
  • Die Fachgesellschaft stellt den obligatorischen Fähigkeitsausweis Strahlenschutz aus, respektive lässt diesen via das SIWF in den einschlägigen Ärzteverzeichnissen eintragen.